wußten
sie schon, ...
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dass in Deutschland jedes Schwein mehrfach angemeldet werden muß?
Veterinärämter, Tierseuchenkassen und eine
europaweit
organisierte Datenbank für Schweine sollen jedes Tier (auch
Kleinschweine sowie Hobby- und Heimtiere), jeden Transport, jeden
Verkauf und jede evtl. Schlachtung erfassen. Dies gewährleistet
flächendeckenden Seuchenschutz und dient damit natürlich
auch der Sicherheit der Verbraucher. Anhand der Ohrmarke und der
sogenannten „Übernahmemeldungen“ läßt sich so der
Weg jedes Tieres lebenslang nachweisen. |

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... dass
es verboten
ist, Essensreste an Schweine zu verfüttern?
Ebenfalls
aus
seuchenrechtlichen
Gründen dürfen
Speisereste , auch aus privaten Haushalten, nicht mehr an Tiere
verfüttert werden. Selbst bei der Entsorgung über Kompost oder
Biogasanlage ist ein ausreichender Abstand zu Tierhaltungen zu
gewährleisten und das Füttern "über den Zaun", das leider immer
wieder von wohl- meinenden Nachbarn versucht wird, kann sogar mit
Bußgeld geahndet werden. Schweinemast unter Verwendung von
Küchenabfällen,
wie sie unsere Großeltern noch kannten, ist heute nicht mehr möglich. |
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dass die Freilandhaltung von Schweinen extra genehmigt werden muß?
Nicht jeder der Schweine hält darf die Tiere
auch
„einfach so“ auf eine Weide stellen. Der Amtsveterinär
erteilt (u.U. nach einer Kontrolle) die erforderliche Genehmigung
wenn die vorgeschriebenen baulichen Anlagen (Doppelzaun,
Beschilderung, ausreichend Stallplatz zur Unterbringung bei
Seuchengefahr uvm) vorhanden sind, er kann die Freilandhaltung auch
Gebietsweise komplett untersagen wenn z.B. Gefahr der Ansteckung mit
Schweinepest (durch Wildschweine) besteht.
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Sauen
und Ferkel
unterschiedlichen
Alters bilden eine
Familiengruppe
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dass eine natürliche Schweinefamilie eine reine
Weiberwirtschaft ist?
In
der Natur bilden mehrere weibliche Tiere - die Bachen - mit ihrem
Nachwuchs Familiengruppen, die männlichen Tiere verlassen als
Überläufer meist nach der Geburt des nächsten
Ferkeljahrgangs diese sog. Rotten. Erwachsene Eber leben als
Einzelgänger und werden nur während der kurzen Paarungszeit
bei der Gruppe geduldet. Für Sauen ist die Gruppenhaltung
inzwischen EU-weit
vorgeschrieben, die Einzelhaltung von
Schweinen jeder Art ist unzulässig.
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Diese und zahlreiche andere vom Standpunkt des
Verbrauchers und Tierschützers sicherlich sinnvollen Gesetze
haben dazu geführt das die kleine, private Schweinehaltung in
Deutschland nahezu ausgestorben ist. Nur noch spezialisierte
(Groß-)Betriebe der Schweinezucht, Ferkelproduktion,
Schweinemast oder Spezialbetriebe für die Babyferkelaufzucht
arbeiten wirtschaftlich, und auch die professionelle
Bio-Freilandhaltung rentiert sich erst bei Größenordnungen
die an Massentierhaltung erinnern.
Schweineleasing
soll dazu beitragen, in kleinstem Rahmen nach alter Tradition wieder
„sein eigenes Schwein“ halten zu können, - selbst wenn
man inzwischen in der Stadt wohnt.
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